FAQ Modul 1–3

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  • Wie kann ich mich für die Ausbildung zum/r Mentor/in in den PPS anmelden?

    Bitte beachten Sie die gegebenen Informationen auf dieser Website. Zur Absolvierung der Weiterbildung ist nur eine Anmeldung an einer Institution nötig.

    Landeslehrkräfte bitten wir um die Beachtung der Vergütungs-Regelung (ab dem 6. Dienstjahr).

  • Bildungskarenz/Karenz/Mutterschutz

    Während des Mutterschutzes darf keine Weiterbildung besucht werden. Sollten zu viele Kurstermine in diese Zeit fallen, wählen Sie bitte Ihre Weiterbildungszeit entsprechend anders.

    Karenz und natürlich Bildungskarenz sind kein Hinderungsgrund für die Weiterbildungsteilnahme. 

  • Wohin muss ich mein Anmeldeformular senden?

    Sie finden die Hinweise zur Anmeldung auf der letzten Seite des Anmeldeformulars.

    (Sie müssen sich niemals an mehr als einer Institution anmelden!) 

  • Muss ich mich für Modul 3 extra anmelden?

    Wenn Sie neu in die Weiterbildung starten, nein. Ihre Auswahl auf dem Anmeldebogen reicht aus, wenn Sie sich für die 15 oder 30ECTS Weiterbildung anmelden.

    (Wenn Sie bereits die Weiterbildung in Modul 1 bis 3 abgeschlossen haben und dann Modul 3 im anderen Unterrichtsfach belegen wollen, müssen Sie das Anmeldeformular für M3 ausfüllen.)

  • Kann ich mehr als ein Modul 3 im Studienjahr belegen?

    Grundsätzlich ist die Absolvierung von einem Modul 3 im ersten Weiterbildungsjahr vorgesehen.

    Sollte es zeitlich möglich sein, können Sie nach Absprache mit der jeweiligen Institution, an der Sie die Weiterbildung absolvieren möchten, auch ein weiteres M3 belegen. Nicht jedes Fachmodul 3 wird jährlich angeboten, daher ist es oftmals günstig, das seltenere zuerst oder zusätzlich zu belegen.

    Die Belegung von zwei Modulen M3 wird oftmals benötigt, wenn Sie die Bildungskarenz beim AMS zur Anrechnung bringen möchten.

  • Ich unterrichte ein Fach aktuell nicht, kann ich das Modul 3 belegen?

    Ja. Sofern Sie in Zukunft Studierende in einem Fach betreuen möchten, dass Sie aktuell (noch) nicht unterrichten, empfehlen wir die Absolvierung des jeweiligen Fachdidaktik-Moduls. Nur nach Absolvierung des jeweiligen Fachdidaktik-Moduls haben Sie die Ausbildung zum/r Mentor/in in den Pädagogisch-praktischen Studien für das jeweilige Fach abgeschlossen. (= M1+2 ist einmalig zu absolvieren, M3 für jedes Fach, dass Sie betreuen möchten)

  • Wo finde ich die Kurstermine?

    Die Kurstermine stehen jeweils spätestens zur Informationsveranstaltung fest. Das heißt im Februar/März für den Kursstart im Herbst.

    Die Komplexität des Verbundes ermöglicht keine einfachere Darstellung als die vorhandene. Die Navigation ist über das Menü am rechten Seitenrand am einfachsten. Ein Klick auf die jeweilige Schaltfläche bedingt, dass die Unterseiten angezeigt werden.

  • In welchem Fach kann ich als Mentor*in tätig sein?

    Die Weiterbildung in Modul 3 bzw. Modul 1–3 kann nur in Unterrichtsfächern (UF) erfolgen, in denen Sie ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben. [ausgenommen Quereinsteiger] In diesen UF können Sie im Rahmen der Pädagogisch-praktischen Studien Studierende in den Praxisphasen des Lehramtsstudiums betreuen.

    Die Vergütung wird über die jeweilige Bildungsdirektion abgewickelt. Es gibt unterschiedliche Regularien je Schultyp (AHS/BHS, MS...).

  • Ich bin an der Universität Wien für die Weiterbildung angemeldet - was nun?

    Steht fest, dass Sie im Herbst mit der Weiterbildung starten können, ist wie folgt vorzugehen:

     

    1. Schritt: Anmeldung u:space/Portal Schulpraxis Lehramt

    Für den Weiterbildungskurs und die spätere Tätigkeit als Mentor*in benötigen Sie einen u:account der Universität Wien. Via u:space können Sie im Portal Schulpraxis Lehramt Ihr Mentor*innen-Profil anlegen.

    Das Portal Schulpraxis Lehramt wird von der Universität Wien verwaltet. Mittels diesem werden alle Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Verbund Nord-Ost administriert.

     

    2. Schritt: Weiterleitung von Mails an die Uni-Wien-Mailadresse

    Damit Sie keine wichtigen Informationen übersehen, die an die offizielle Mailadresse gesendet werden, empfiehlt sich eine Weiterleitung einzurichten.

     

    3. Schritt: Erstregistrierung für Studieninteressierte

    Da der Zertifikatskurs im Postgraduate Center integriert ist, müssen alle Teilnehmer*innen offiziell als Studierende erfasst werden. Wir versenden nach Zulassung zum Kurs eine Aufforderung zur Angabe der Daten, welche bis spätestens 30.9. zu erfolgen hat!

     

    4. Schritt: Modul 3

    Je belegtem Modul 3 Unterrichtsfach variiert, inwiefern zur Kursabsolvierung die Lernplattform Moodle genützt wird. Sie werden aktiv von uns über weitere Schritte informiert, sollten diese nötig sein. Die Kommunikation mit den TeilnehmerInnen übernehmen die jeweiligen Fachdidaktik-Lehrenden.

  • Wo finde ich mein E-Mail-Postfach der Universität Wien?

    Sie erreichen das Webmail hier.

  • Bis wann kann ich mein Portfolio (Modul 1+2) abgeben?

    Details zur Abgabe erfahren Sie von Ihren jeweiligen Modul-Lehrenden.

  • Wo kann ich mich über die Praxisphasen des Lehramtsstudiums informieren?

    Die Praxisphasen im Bachelor und Master sind auf der Homepage des SSC Lehrer*innenbildung detailreich beschrieben. - Bitte beachten Sie das Navigationsmenü auf der rechten Bildschirmseite.

  • Ich betreue aktuell Studierende. Wo finde ich Informationen über die Regularien der Praxisabsolvierung?

    Genaue Informationen zu den Regelungen finden Sie auf dem Info-Board (Sie müssen in u:space eingeloggt sein) im Portal Schulpraxis Lehramt. Diese werden immer aktuell gehalten.

    ACHTUNG! Die beste Darstellung der Website erfolgt mittels Microsoft Edge Browser. Sollten Sie in anderen Browsern Fehlermeldungen erhalten, probieren Sie Edge.
    Es ist möglich, dass Sie die Browser-Cookies löschen müssen, um die Seite einwandfrei zu erreichen. - Bei längerfristigen Problemen melden Sie sich bitte bei mentorinnen.support[at]univie.ac.at 

  • Ich benötige Informationen über Vergütung und Einsatzmöglichkeit in den PPS.

    Die Verbund-Institutionen sind verantwortlich für das Weiterbildungsangebot und sind nicht qualifiziert, darüber Auskunft zu geben.

    Für Vergütungs-/Einsatzfragen kontaktieren Sie bitte Ihren Dienstgeber/Bildungsdirektion oder die Gewerkschaft.

  • Ich möchte nicht mehr an der Weiterbildung teilnehmen, wen muss ich kontaktieren?

    Schritt 1:

    Bei Abmeldewunsch vor Beginn (des Studienjahres) kontaktieren Sie bitte die Kursleitung an der Institution, wo Sie sich angemeldet haben (= Kontakte).

    Bei Abmeldewunsch während des Semesters bzw. ersten Studienjahres wenden sich an die Kursleitung. Informieren Sie die Kursleitung auch darüber, ob die Modul-Lehrenden bereits von Ihrem Ausscheiden informiert sind. 

    Bei Abmeldewunsch nach Ende/Abschluss des (ersten) Studienjahres wenden Sich an die Kursleitung, vor allem beim 30ECTS-Kurs.

    Schritt 2:

    Wir senden Ihnen ein entsprechendes Abmeldeformular zu.

FAQ Module 4-6

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  • Wie kann ich mich für die Ausbildung zum/r Mentor/in in den PPS bzw. der Induktion anmelden?

    Bitte beachten Sie die gegebenen Informationen auf dieser Website. Zur Absolvierung der Weiterbildung ist nur eine Anmeldung an einer Institution nötig.

  • Wo finde ich die Kurstermine?

    Die Kurstermine stehen jeweils spätestens zur Informationsveranstaltung fest. Das heißt im Februar/März für den Kursstart im Herbst.

    Die Komplexität des Verbundes ermöglicht keine einfachere Darstellung als die vorhandene. Die Navigation ist über das Menü am rechten Seitenrand am einfachsten. Ein Klick auf die jeweilige Schaltfläche bedingt, dass die Unterseiten angezeigt werden.

  • Ist Modul 6 fachspezifisch?

    Modul 6 ist - anders als Modul 3 - interdisziplinär aufgebaut. Sie absolvieren das Modul 6 mit KollegInnen verschiedenster Fächer.

  • Wo erhalte ich nähere Informationen zur Betreuung von BerufseinsteigerInnen?

    Verantwortlich für die Induktionsphase ist die Bildungsdirektion. Fragen Sie dort oder bei Ihrer Schuldirektion nach.

MentorInnen Tätigkeit

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  • Was sind meine Aufgaben als MentorIn, Praktikumsvorgaben?

    MentorInnen haben folgende Aufgaben.

    Sie können die Vorgaben der jeweiligen Praktikumsart auf dem Infoboard, Punkt 4 nachlesen. (Menü durch Klick auf die Überschrift ausklappen.)

    MentorInnen senden am Semesterende für die fachbez. Schulpraxis und die Masterpraxis das Prüfungsprotokoll (ebenso am Infoboard zu finden) an den MentorInnen Support.

    Das OP wird über die Lehrveranstaltung benotet, Sie müssen für das OP also kein Prüfungsprotokoll senden.

  • Ich habe die Jahresabfrage verpasst.

    Die Jahresabfrage (Mai) dient dem Zweck, Ihre generelle Bereitschaft zur Studierendenbetreuung für das kommende Schul-/Studienjahr zu erfassen. Wenn Sie die Jahresabfrage verpasst haben, können Sie sich später trotzdem in der jew. Semesterabfrage (Fristen auf dem Infoboard) eintragen. MentorInnen werden zusätzlich per Info-Mails an Ihre Univie-Mailadresse vom SSC Lehrer*innenbildung an die Semesterabfrage erinnert. Die Semesterabfrage wird für die Zuteilung im jew. Semester verwendet. 

  • Ein zugeteilter Studierender meldet sich nicht.

    Bitte kontaktieren Sie umgehend den MentorInnen Support. mentorinnen.support[at]univie.ac.at

  • Ein zugeteilter Studierender tritt nicht zum Praktikum an/bricht das Praktikum ab

    Bitte kontaktieren Sie umgehend den MentorInnen Support. mentorinnen.support[at]univie.ac.at

  • Ein Studierender sagt, er kann das Praktikum durch eig. Unterrichtstätigkeit abdecken.

    Studierende müssen eigene Unterrichtstätigkeit vorab genehmigen lassen. Wenn Studierende sich korrekt angemeldet haben, sollte keine MentorInnen Zuteilung erfolgen.

    Bitte kontaktieren Sie umgehend den MentorInnen Support. mentorinnen.support[at]univie.ac.at

  • Kann das Praktikum negativ bewertet werden?

    Ja. Die Richtlinien besagen:

    Sollte es bei einem Praktikum zu einer negativen Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ kommen, haben die Studierenden die Möglichkeit, das Praktikum einmal zu wiederholen. Eine negative Beurteilung erfolgt aufgrund formaler Versäumnisse bzw. einer schriftlichen Leistungsbeschreibung. Führt die schriftliche Leistungsbeschreibung voraussichtlich zu einer negativen Beurteilung, hat die oder der Studierende das Recht, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Ein Praktikum wird „ohne Erfolg teilgenommen“, d.h. negativ, bewertet, wenn

    • der Praktikumsplatz, nach der verbindlichen Anmeldung, ohne Angabe von Gründen, nicht wahrgenommen wird.
    • wenn das Praktikum, ohne Angabe von Gründen, nicht in vollem Umfang absolviert wird.
    •  die/der Mentor*in die Leistung der Studierenden als nicht genügend beurteilt.
    • Studierende von der Praxisschule verwiesen werden.